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Garantie und Reparatur beim Mähroboter: was gilt

Veröffentlicht am · Zuletzt geprüft am · So arbeiten wir

«Garantie» meint im Alltag zwei verschiedene Dinge: die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers und die freiwillige Garantie des Herstellers. Beide gelten nebeneinander, mit eigenen Fristen und Bedingungen. Der Artikel ordnet sie und zeigt den Weg zur Reparatur.

Gewährleistung und Garantie: zwei verschiedene Dinge

Die Gewährleistung ist im Obligationenrecht geregelt. Nach Art. 197 Abs. 1 OR haftet der Verkäufer dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache keine körperlichen oder rechtlichen Mängel hat, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Nach Abs. 2 haftet er auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat. Diese Haftung trifft den Verkäufer, nicht den Hersteller.

Die Garantie des Herstellers ist etwas anderes. Es ist eine Zusage des Herstellers mit eigenen Bedingungen. Sie steht neben dem Gesetz und ersetzt es nicht. Die Stiftung für Konsumentenschutz weist darauf hin, dass «Garantie» im Alltag der umgangssprachliche Ausdruck für das im Obligationenrecht geregelte Gewährleistungsrecht ist. Wer von «zwei Jahren Garantie» liest, sollte darum prüfen, wer sie gibt: der Verkäufer von Gesetzes wegen oder der Hersteller freiwillig.

Was das Obligationenrecht vorsieht

Die wichtigsten Regeln für den Kauf eines Mähroboters sind diese:

  • Frist. Nach Art. 210 Abs. 1 OR verjähren die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln der Sache mit Ablauf von zwei Jahren nach der Ablieferung an den Käufer, auch wenn dieser die Mängel erst später entdeckt. Vorbehalten bleibt, dass der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat.
  • Keine Verkürzung bei Privatkäufen. Nach Art. 210 Abs. 4 OR ist eine Vereinbarung ungültig, die die Frist auf weniger als zwei Jahre verkürzt, wenn die Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist und der Verkäufer beruflich oder gewerblich handelt. Für gebrauchte Sachen liegt die Grenze bei einem Jahr. Das KMU-Portal des SECO beschreibt es so: Seit dem 1. Januar 2013 gilt für Konsumentinnen und Konsumenten eine gesetzliche Frist von zwei Jahren, und bei Verkäufen von Unternehmen an Privatpersonen darf der Verkäufer sie nicht mehr verkürzen. Zwischen Unternehmen ist das weiterhin möglich.
  • Arglistig verschwiegene Mängel. Nach Art. 199 OR ist eine Vereinbarung über die Aufhebung oder Beschränkung der Gewährspflicht ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängel arglistig verschwiegen hat.
  • Mängel anzeigen. Nach Art. 201 Abs. 1 OR soll der Käufer die Sache prüfen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und Mängel dem Verkäufer sofort anzeigen. Nach Abs. 2 gilt die Sache sonst als genehmigt, ausser bei Mängeln, die bei der üblichen Prüfung nicht erkennbar waren. Solche Mängel sind nach Abs. 3 sofort nach der Entdeckung anzuzeigen.
  • Einreden bleiben. Nach Art. 210 Abs. 5 OR bleiben die Einreden des Käufers wegen vorhandener Mängel bestehen, wenn er die Anzeige innert der Verjährungsfrist gemacht hat.

Ausschliessen lässt sich die Gewährleistung unter Umständen ganz. Das KMU-Portal schreibt, das sei möglich, wenn es im Vertrag, ausserhalb der AGB, klar ausgewiesen ist. Die Stiftung für Konsumentenschutz formuliert es anders: Der Verkäufer könne die Garantie ausschliessen, wenn er vor Vertragsabschluss darauf aufmerksam macht, meist in den AGB. Die zwei Quellen stellen die Anforderung also verschieden dar. Was in Ihrem Fall gilt, richtet sich nach dem Vertrag, und im Zweifel gehört die Frage an eine Rechtsberatung.

Die Konsumentenschutz-Stiftung erwähnt auch, dass die Reparatur im Gesetz nicht genannt wird, in der Praxis aber oft vorkommt. Nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen könne die Käuferin laut Rechtsprechung Ersatz oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Wird ein Produkt ersetzt oder repariert, beginne die zweijährige Verjährungsfrist laut Konsumentenschutz von vorne zu laufen. Zur Beweislast hält die Stiftung fest, dass die Käuferin beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Die Herstellergarantie von Sunseeker

Die Garantierichtlinie von Sunseeker deckt laut Text nur Material- oder Verarbeitungsfehler des Produkts und seiner Komponenten ab, wenn es unter normalen, üblichen Bedingungen verwendet wird. Sunseeker oder seine autorisierten Vertreter reparieren oder ersetzen das defekte Produkt oder die Komponenten nach eigenem Ermessen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des ursprünglichen Kaufs bei Sunseeker oder einem autorisierten Händler.

Die wichtigsten Bedingungen laut Richtlinie:

  • Garantiedauer. Wer das Produkt innert 30 Tagen nach dem Kauf online registriert, erhält eine 36-monatige Garantie. Ohne Registrierung gilt eine 24-monatige.
  • Akkus. Batteriepacks sind für 24 Monate abgedeckt, unabhängig von der Registrierung.
  • Kaufbeleg. Für einen Anspruch ist ein Kaufbeleg in Form einer gültigen Quittung nötig, die das Kaufdatum und den Kaufort zeigt.
  • Verwendung. Das Produkt darf nicht falsch, missbräuchlich oder nachlässig verwendet, verändert oder von einer anderen Person als einem autorisierten Servicecenter repariert worden sein. Es dürfen nur von Sunseeker genehmigte Zubehörteile und Teile verwendet werden.
  • Lagerung. Batterie und Produkt müssen im Innenbereich gelagert werden, wenn die Aussentemperatur unter 0 °C liegt.
  • Ausgenommen sind normaler Verschleiss, etwa bei Klingen, Schäden durch unbefugte oder unsachgemässe Wartung, Schäden durch Hochdruckreiniger und das mit dem Produkt gelieferte Zubehör.

Für Reparaturen und Ersatzprodukte gilt die Garantie laut Richtlinie für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit ab dem Kaufdatum. Die Garantie gilt ausserdem zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten. Das ist wichtig: Die Herstellergarantie ersetzt die Gewährleistung nicht und schränkt sie nicht ein.

Die Registrierung erfolgt im Portal von Sunseeker. Das Portal verlangt eine Anmeldung mit E-Mail und Passwort oder die Erstellung eines Kontos. Wir empfehlen, das Gerät am Tag der Inbetriebnahme zu registrieren, damit die 30 Tage nicht verstreichen.

Was bei uns gilt

Für unsere Verkaufsbedingungen verweisen wir auf die AGB. Die Bedingungen für die Rückgabe stehen auf der Seite Versand und Rückgabe. Wir nennen hier keine eigenen Fristen. Massgebend sind diese Seiten.

So läuft ein Garantie- oder Reparaturfall

Halten Sie diese Angaben bereit:

  1. die Seriennummer des Geräts,
  2. eine Beschreibung des Fehlers, möglichst mit Datum und Umständen,
  3. den Kaufbeleg mit Kaufdatum und Kaufort.

Die Seite Reparatur und Garantie beschreibt den Ablauf bei uns. Den Garantiefall melden Sie dort mit einem Formular. Wir klären den Fall mit dem Schweizer Importeur und melden uns bei Ihnen. Eine Reparatur buchen Sie über Service buchen. Beim Buchen fällt die Pauschale für die Diagnose an, nach der Diagnose erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, und repariert wird erst, wenn Sie zugesagt haben. Beträge nennen wir hier nicht, sie stehen auf der Seite.

Vielen Schäden lässt sich mit Pflege vorbeugen. Wie Sie das Gerät über den Winter bringen, steht im Ratgeber Mähroboter überwintern: reinigen, laden, lagern. Wer die Arbeiten nicht selbst machen will, bucht den Winterservice.

Diebstahl ist kein Garantiefall

Die Garantierichtlinie deckt Material- oder Verarbeitungsfehler. Ein gestohlenes Gerät hat keinen solchen Fehler, es ist abhandengekommen. Wir lesen die Richtlinie deshalb so, dass sie keine Diebstahlsfälle abdeckt. Das ist unsere Auslegung, keine Aussage des Herstellers.

Gegen Diebstahl bieten die Modelle mit 4G-Modul Ortung und Warnungen, die Details stehen im Ratgeber Diebstahlschutz und 4G beim Mähroboter. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät allgemein, vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung zu klären, ob ein Schaden nicht schon über die Hausratversicherung gedeckt ist. Wir sagen nicht, ob Ihre Versicherung Geräte im Garten deckt. Fragen Sie dort nach.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 197, 199, 201 und 210, Bundeskanzlei, Fedlex, abgerufen am
  2. Neues Gewährleistungsrecht (1.1.2013), KMU-Portal, SECO, abgerufen am
  3. Wann und wie lange gilt die Garantie?, Stiftung für Konsumentenschutz, abgerufen am
  4. Garantierichtlinie, Sunseeker Robotics, abgerufen am
  5. Garantie-Registrierung, Sunseeker Robotics, abgerufen am

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